Maklerprovision: Was hat sich 2020 geändert?

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Im Mai 2020 hatte das Bundeskabinett abschließend über die Reform zur Maklerprovision beraten und eine wegweisende Entscheidung getroffen. Diese Reform brachte eine einheitliche Regelung für ganz Deutschland mit sich, die die Aufteilung der Maklerprovision zwischen Verkäufer und Käufer beim Immobilienkauf betraf. Eine klare Absage wurde dabei dem sogenannten Bestellerprinzip erteilt. In unserem Beitrag erfahren Sie, welche Änderungen diese Reform mit sich brachte und warum die Beauftragung eines Immobilienmaklers zu dieser Zeit mehr denn je sinnvoll war und ist.

 

Vor der Gesetzesänderung gab es regionale Unterschiede in Deutschland bezüglich der Aufteilung der Maklerprovision zwischen Verkäufer und Käufer. In den meisten Bundesländern wurde die Provision bereits geteilt, aber in Berlin, Brandenburg, Hamburg, Bremen und Hessen trugen die Käufer bis 2020 die gesamten Kosten.

 

Das Gesetz von CDU/CSU und SPD sah vor, dass sich Käufer und Verkäufer bundesweit die Maklerprovision hälftig teilten. Das Bestellerprinzip, nach dem derjenige zahlte, der den Immobilienmakler beauftragt hatte, war nicht mehr zulässig. Kapitalanleger, die in Wohn- und Geschäftshäuser investierten, waren von dieser Regelung jedoch nicht betroffen.

 

Die Reform brachte vor allem für Immobilienkäufer positive Veränderungen. Die bundesweit einheitliche Regelung sorgte für Fairness und reduzierte die Erwerbsnebenkosten, was zu einer Entlastung der Käufer führte.

 

Es gab Befürchtungen, dass Verkäufer die Maklerprovision auf den Verkaufspreis aufschlagen könnten. Erfahrene Immobilienmakler wissen jedoch, dass ein zu hoher Kaufpreis sich negativ auf die Vermarktung auswirkt. Ein persönlicher Berater ist hierbei von unschätzbarem Wert, um einen realistischen Verkaufspreis festzulegen.

 

Trotz der bundesweiten Regelung gab es eine Ausnahme, bei der nur der Verkäufer die Courtage übernahm, sofern er dies ausdrücklich wünschte.

 

Besonders in Bundesländern, in denen bisher nur der Käufer die Courtage trug, stellte sich die Frage nach der Notwendigkeit eines Maklers. Viele Eigentümer unterschätzen jedoch den Zeitaufwand beim Verkauf ihrer Immobilie. Für einen erfolgreichen Abschluss sind zahlreiche Dokumente erforderlich, darunter Energieausweise, Anliegerbescheinigungen und das Grundbuch. Fehlende Unterlagen können zu hohen Bußgeldern führen. Die Zusammenarbeit mit einem Makler bietet klare Vorteile: Ein erfahrener Berater erklärt verständlich alle Fragen zum Verkauf, kennt die Beschaffungsquellen für erforderliche Unterlagen und spielt besonders bei komplexen Hausverkäufen eine entscheidende Rolle.

 

Zudem ist die Einschätzung des Verkaufspreises durch einen erfahrenen Immobilienmakler von Bedeutung. Nur durch persönliche Besichtigung und fundierte Marktkenntnis lässt sich der genaue Wert einer Immobilie realistisch einschätzen. Automatisierte Online-Auswertungen berücksichtigen nicht alle relevanten Faktoren. Diese Gründe und viele mehr machen die Beauftragung eines Immobilienmaklers äußerst lohnenswert.

 

Lesen Sie un unserem Blogeintrag, was einen guten Immobilienmakler ausmacht und machen Sie sich selbst ein Bild.

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