Wer spart, hungert für die Erben.
Erben wird ab nächstem Jahr sehr wahrscheinlich teurer, denn die Bundesregierung plant eine Gesetzesänderung in Bezug auf die Erbschaftssteuer. Viele Immobilien in Deutschland werden steuerlich mit einem deutlich höheren Wert eingestuft, und dies schon ab Januar des kommenden Jahres 2023. Noch können sie handeln.
In den letzten 20 Jahren sind die Immobilienpreise derart angestiegen, das schon teilweise kleine Wohnungen den Freibetrag von 400.000€ übersteigen. Alles über diesem Wert wird dann je nach Verwandtschaftsgrad und Wert der Immobilie mit 7 bis 50% des Immobilienwerts vom Finanzamt veranlagt.
Und genau dieser immobilienwert steigt durch die Neuberechnung nach dem neuen Gesetz drastisch, während gleichzeitig die Wertsteigerung vernachlässigt wird.
Der Immobilienwert
Die Berechnungsgrundlage für den Wert einer Immobilie ist die Summe aus
- dem Gebäudeherstellungswert
und
- dem Bodenwert.
Zusätzlich gibt es einen Altersminderungswert, Regionalfaktor und einen Sachwertfaktor.
- Der Altersminderungswert steigt von 70 auf 80 Jahre Nutzungsdauer. Dadurch sinkt der Altersminderungswert. Dieser Altersminderungswert wird von der Summe aus Gebäudeherstellungswerts und Bodenwerts abgezogen. Damit steigt das Gebäude im Wert innerhalb der neuen Berechnungsgrundlage.
- Der Regionalfaktor ist eine Kennzahl, die über die wirtschaftliche Entwicklung eines regional begrenzten Raumes im Vergleich zur gesamtwirtschaftlichen Entwicklung Auskunft geben soll. Ist dieser Regionalfaktor = 1, verläuft die Entwicklung identisch.
- Der Sachwertfaktor wird in mehr oder weniger durchsichtigen Verfahren ermittelt. Faktisch soll er eben dazu dienen, den Verkehrswert, der bislang der steuerlichen Bemessungsgrundlage entsprach, an die Marktpreise anzugleichen. Klingt erst mal ganz vernünftig, gäbe es nicht eine allgemeine Preissteigerung, während der Freibetrag seit 15 Jahren nicht mehr angepasst wurde. Zusätzlich ist das gesamte Erbe bereits versteuert. Von den Eltern.
Keine Reform der Erbschaftssteuer
Wir haben es also gar nicht mit einer Änderung des Erbschaftssteuer zu tun, sondern der Sachwertfaktor wird angehoben, und der Regionalfaktor eingeführt. Über diese Multiplikatoren wird der Staat an der Preiserhöhung von Immobilien partizipieren, da ja der Freibetrag parallel nicht erhöht wird.
Auswege?
Lässt sich diese Gesetzesänderung zur Erbschaftssteuer, so sie kommt, umgehen? Laut dem Verband Haus und Grund reicht es, noch dieses Jahr 2022 einen Schenkungsvertrag beim Notar zu unterschreiben.
Für Schenkungen gelten jedoch die gleichen Voraussetzungen und Freibeträge wie bei einer Erbschaft. Für ein wertvolles Haus in guter Lage werden auch nach der aktuellen Gesetzeslage sehr wahrscheinlich Steuern fällig. Aber wohl weniger als im nächsten Jahr. Aber auch das Verschenken will sehr gut überlegt sein. Lassen Sie sich unbedingt beraten, damit sie genau einschätzen können, ob diese Entscheidung in ihrem speziellen Fall sinnvoll und lohnend ist.
Die ansonsten einzige Möglichkeit Steuern für den über dem Freibetrag liegenden Wert zu umgehen, wäre der sofortige Einzug in dem betreffenden Gebäude. Wenn sie dort zehn Jahre wohnen bleiben, fallen keine Steuern mehr an. Würden sie vorher ausziehen, wird diese Steuer wieder fällig. Im Übrigen sind nur bis 200 Quadratmeter Wohnfläche steuerfrei. Für alles darüber hinaus muss Erbschaftssteuer gezahlt werden.
Weiterführende Links zu diesem Thema
https://www.swr3.de/aktuell/magazin/erbschaftssteuer-2023-immobilien-102.html
https://www.gutachterausschuesse-bw.de/borisbw/?lang=de